Wichtige weitere Schadenspositionen zur Kostenerstattung:
- Reparaturkosten: Die Kosten für die Reparatur in einer Werkstatt werden übernommen, ebenso eine fiktive Abrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens.
- Sachverständigenkosten: Bei Schäden über der Bagatellgrenze (ca. 800 € – 1.000 €) trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter.
- Mietwagen oder Nutzungsausfall: Während der Reparaturdauer besteht Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
- Wertminderung: Ist das Fahrzeug trotz Reparatur weniger wert, kann eine technische oder merkantile Wertminderung geltend gemacht werden.
- Unkostenpauschale: Für Telefonate, Porto und Fahrtkosten wird meist eine Pauschale von 20,– bis 25,– Euro (teilweise bis 50 €) gezahlt.
- Heilbehandlungskosten
- Zuzahlungen Rezepte, Therapien etc.
- Fahrtkosten
- Haushaltshilfe