Wichtige weitere Schadenspositionen zur Kostenerstattung:

  • Reparaturkosten: Die Kosten für die Reparatur in einer Werkstatt werden übernommen, ebenso eine fiktive Abrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens.
  • Sachverständigenkosten: Bei Schäden über der Bagatellgrenze (ca. 800 € – 1.000 €) trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter.
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall: Während der Reparaturdauer besteht Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
  • Wertminderung: Ist das Fahrzeug trotz Reparatur weniger wert, kann eine technische oder merkantile Wertminderung geltend gemacht werden.
  • Unkostenpauschale: Für Telefonate, Porto und Fahrtkosten wird meist eine Pauschale von 20,– bis 25,– Euro (teilweise bis 50 €) gezahlt.
  • Heilbehandlungskosten
  • Zuzahlungen Rezepte, Therapien etc.
  • Fahrtkosten
  • Haushaltshilfe