Nach meinem Jurastudium in Gießen und Köln sowie einem 4-monatigen Praktikum in New York arbeite ich seit 1996 als Rechtsanwältin. Zunächst war ich im allgemeinen Zivilrecht sowie im Strafrecht tätig – sowohl in der Strafverteidigung als auch in der Vertretung der Nebenklage. Diese breit gefächerte anwaltliche Erfahrung bildet bis heute die Grundlage meiner Arbeit. Seit vielen Jahren liegt mein Schwerpunkt im Verkehrs- und Personenschadensrecht, insbesondere in der Vertretung von Menschen, die durch schwere fremdverschuldete Verkehrsunfälle oder Gewaltanwendung/Gewaltverbrechen schwerste Verletzungen erlitten haben.
Im Jahr 2009 gründete ich meine eigene Kanzlei in München, nachdem ich bis dahin in mittelständischen Kanzleien tätig war. 2015 folgte die Eröffnung eines weiteren Standorts in Waldbröl in Nordrhein-Westfalen. Zum 01.12.2025 habe ich meinen Kanzleisitz nach 25 Jahren wieder zurück nach Köln verlegt. Meine Verbundenheit mit dem Rheinland war dabei ein wichtiger persönlicher Beweggrund.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit absolvierte ich 2008 bei dem renommierten Mediator Arthur Trossen eine Ausbildung zur Mediatorin. Die dort erworbenen Kenntnisse in Konfliktanalyse und Verhandlungsführung fließen bis heute in meine Arbeit ein – insbesondere bei schwierigen Vergleichsverhandlungen mit Haftpflichtversicherern.
Ich vertrete Mandanten bundesweit – außergerichtlich und gerichtlich. Bei schwersten Personenschäden begleite ich Betroffene und Angehörige auf Wunsch auch persönlich vor Ort.
Die Regulierung schwerer Personenschäden unterscheidet sich grundlegend von der klassischen Unfallabwicklung bei reinen Fahrzeugschäden. Zwar führen viele Anwälte den Tätigkeitsschwerpunkt „Verkehrsrecht“. Die Bearbeitung komplexer Personengroßschäden – etwa bei Querschnittslähmungen, Schädel-Hirn-Traumata, Amputationen oder Polytraumata – erfordert jedoch hochspezialisiertes medizinisches, wirtschaftliches und prozessuales Fachwissen.
In solchen Fällen geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Es geht um existenzielle Ansprüche wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden, Pflege- und Assistenzkosten, Umbauten von Wohnung und Fahrzeug, Prothesenversorgung sowie die langfristige Absicherung zukünftiger Schäden. Die gegnerischen Haftpflichtversicherungen regulieren solche Ansprüche erfahrungsgemäß nicht freiwillig umfassend. Leistungen werden gekürzt, verzögert oder dem Grunde und der Höhe nach bestritten.
Auf Seiten der Versicherer arbeiten spezialisierte Juristen und Schadensabteilungen, die täglich mit der Abwehr großer Personenschäden befasst sind. Deshalb ist es entscheidend, dass Geschädigte anwaltlich auf Augenhöhe vertreten werden.
Meine Tätigkeit ist auf die Durchsetzung schwerer Personenschäden spezialisiert. Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten mit Nachdruck, strategischer Beharrlichkeit und langjähriger Erfahrung – mit dem Ziel, ihre wirtschaftliche und persönliche Zukunft bestmöglich abzusichern.