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Verkehrsunfall mit schweren Folgen? Ich kämpfe für Sie!

  • Individuelle Beratung
  • Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung
  • Bundesweite Vertretung
  • Schnelle Terminvergabe
  • 24h-Notruf bei Unfall: 0173 / 422 752 3

Ihre Anwältin für Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

Ich vertrete Sie bundesweit als Verkehrsunfallopfer oder Angehöriger eines solchen - Darauf können Sie sich verlassen!

  • Ich berate Sie als Opfer oder Angehöriger kompetent und absolut zuverlässig
  • Ich setze mich mit voller Kraft für Sie ein und kümmere mich um jegliche Korrespondenz zur Regulierung des Schadensfalls
  • Dank meiner über 30-jährigen Erfahrung kenne ich mich bestens aus und führe Sie sicher durch die oft schwierigen rechtlichen Prozesse
  • Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten arbeite ich auch auf Basis eines Erfolgshonorars – sprechen Sie mich gerne darauf an.

Die schweren Folgen

Querschnittslähmung

Schädel-Hirn-Trauma

Polytrauma

Amputation

Todesfall

Nebenklage

Professionelle Hilfe mit Durchsetzungskraft und Beharrlichkeit

Nach einem schweren Verkehrsunfall geht es um weit mehr als nur Schadensregulierung. Es geht um medizinische Versorgung, wirtschaftliche Sicherheit, Zukunftsperspektiven und die konsequente Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Ich vertrete Geschädigte mit langjähriger Erfahrung, strategischer Stärke und der nötigen Beharrlichkeit – außergerichtlich und vor Gericht.

Kostenlose Erstberatung: 0221 / 570 890 14
Die telefonische Erstinformation ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich.

Nach einem schweren Unfall: Retten Sie Ihre Zukunft.

Ein schwerer Unfall verändert das Leben von einer Sekunde auf die andere. Jetzt steht viel auf dem Spiel. Gerade in den ersten Tagen nach dem Unfall werden oft die größten Fehler gemacht. Diese Fehler kosten Sie später viel Geld.

Als spezialisierte Anwältin weiß ich: Schnelles Handeln sichert Ihr Geld. Ich kämpfe von Anfang an für Sie, um das maximale Schmerzensgeld und den vollen Schadensersatz für Sie herauszuholen.

Nutzen Sie meine kostenlose Info-Hotline. Rufen Sie mich unverbindlich an. Ich sage Ihnen sofort, was jetzt für Sie zu tun ist.

Was Sie im Ernstfall tun müssen

1

KONTAKTAUFNAHME

Sie rufen mich an. Unverbindlich klären wir die ersten wichtigen Fragen zu Ihrem Fall.

2

PERSÖNLICHER KONTAKT

Ggfs. Kennenlernen vor Ort, je nach Verletzungsgrad. Vollmachterteilung, Übergabe wichtiger Unterlagen, wie polizeilicher Unfallbericht, Notfallbericht, Krankenhausberichte.

3

VERTRETUNG

Ich analysiere die Sach- und Rechtslage und bestelle mich bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und mache die ersten Ansprüche (Vorschüsse) geltend. Parallel beantrage ich Akteneinsicht, um den polizeiliche Ermittlungsakte einzusehen, um die Beweislage und Zeugenaussagen zu überprüfen

4

BEGLEITUNG

Ich begleite Sie vor Ort, in Ihrem Zuhause, um mithilfe einer oder eines Sachverständigen den Pflegebedarf/Umfang des Haushalts festzustellen und hole das Bestmögliche für Sie bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung raus.

5

IHR BESTMÖGLICHES ERGEBNIS

Entweder durch einen für Sie sehr günstigen Vergleich/Abfindung mit Vorbehalten oder durch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Erfolgsbeispiele

Frau Dissmann hat mich in meiner Angelegenheit hervorragend unterstützt. Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens habe ich mich bei ihr stets gut aufgehoben gefühlt. Ihre klare Kommunikation und ihr engagiertes Vorgehen haben mir viel Sicherheit gegeben.
Ich schätze ihre professionelle, kompetente und empathische Art sehr und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.
Vielen Dank für die erfolgreiche Begleitung.
Familie Gelber
Ich empfehle mit vollem Vertrauen und Herzlichkeit die Rechtsberatung von Rechtsanwältin Christina Dissmann.
Sie ist eine Fachkraft, die sich durch ihre Kompetenz, Entschlossenheit und Hingabe auszeichnet, mit der sie die Rechte des Mandanten verteidigt.
Violeta Otescu

Häufige Fragen

Können wir Sie unverbindlich kennenlernen?
Selbstverständlich! Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie gleich eine E-Mail. Ich freue mich, Ihnen helfen zu können!
Was soll ich tun, wenn ich oder ein Angehöriger nach einem fremdverschuldeten Unfall schwer verletzt sind?
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich beantworte Ihre Fragen und kläre über die ersten notwendigen Schritte auf. Dann reise ich – je nach Zustand des Opfers – sofort im Krankenhaus an oder vereinbare mit Ihnen zeitnah einen persönlichen Beratungstermin.
Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten - was soll ich tun?
Die Anwaltskosten für diese streitwerthohen Verfahren zu zahlen, ist für viele Betroffene unmöglich – selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft nicht alle anfallenden Kosten. Ich kann Ihnen trotzdem helfen: In Ihrem Fall ist ggfs. die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Das heißt: Sie zahlen kein Honorar an mich, erst dann, wenn wir Erfolg haben. Haben wir keinen Erfolg, zahlen Sie auch kein Honorar! Das prüfe ich gerne für Sie – lassen Sie uns darüber sprechen!
Mein Angehöriger ist bei einem Unfall ums Leben gekommen - welche rechtlichen Schritte muss ich einleiten?
Natürlich berate ich Sie ganz individuell zu Ihrem Fall und weiss, was zu tun ist – rufen Sie mich gerne jederzeit an. Wenn ein Angehöriger getötet wurde, vertrete ich Sie zivilrechtlich und mache Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (sog. Schockschäden) geltend. Darüber hinaus begleite ich Sie als Angehörige im Strafverfahren als Nebenklagevertreterin. Die Details klären wir in einem persönlichen Gespräch.