Die Kosten für einen Anwalt zur Schadensabwicklung müssen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Diese Kostenerstattung umfasst den Aufwand, den der gegnerische Versicherer für ausreichend befindet.

Große Personenschäden erfordern jedoch ein hohes Maß an Leistungseinsatz und Wissen, was in den meisten Fällen durch die Kostenerstattung der gegnerischen Versicherung nicht gedeckt wird. Daher ist bei schweren Fällen eine gesonderte Honorarvereinbarung mit den Mandanten zu treffen, die individuell mit den Betroffenen vereinbart und den Vermögensverhältnissen angepasst wird.