Polytrauma – Was ist das?

Ein Polytrauma gehört zu den schwersten Verletzungsbildern überhaupt. Betroffene erleiden gleichzeitig mehrere schwere Verletzungen an unterschiedlichen Körperregionen oder Organsystemen, wobei bereits eine einzelne Verletzung oder die Kombination der Verletzungen lebensbedrohlich sein kann. Häufig sind Kopf, Brustkorb, Wirbelsäule, Bauchorgane oder Extremitäten betroffen.

Ursachen?

Die Ursachen sind meist schwere Verkehrsunfälle oder Stürze aus großer Höhe. Besonders bei Hochrasanzunfällen wirken enorme Kräfte auf den Körper ein, die zu komplexen und vielfach irreversiblen Schäden führen können. Nicht selten folgen auf das Unfallereignis zahlreiche Operationen, intensivmedizinische Behandlungen, langwierige Rehabilitationsmaßnahmen und dauerhafte körperliche Einschränkungen. Für die Betroffenen bedeutet ein Polytrauma häufig einen tiefgreifenden Einschnitt in das gesamte Leben. Neben schwersten körperlichen Verletzungen treten oftmals chronische Schmerzen, neurologische Beeinträchtigungen, Amputationen, Organfunktionsstörungen oder psychische Traumafolgen auf. Viele Geschädigte sind dauerhaft auf Hilfsmittel, Pflege oder Unterstützung im Alltag angewiesen. Berufliche Perspektiven, soziale Beziehungen und die persönliche Lebensplanung verändern sich häufig grundlegend.

Regulierung durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer

Auch rechtlich gehören Polytrauma-Fälle zu den anspruchsvollsten Bereichen des Personenschadensrechts. Die Regulierung erfordert die genaue Aufarbeitung komplexer medizinischer Befunde, die Bewertung dauerhafter Schäden sowie die umfassende Durchsetzung sämtlicher Ansprüche – insbesondere Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Zukunftsschäden. Bei schwersten Dauerfolgen können sehr hohe Schmerzensgelder gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung hat in vergleichbaren Fällen Schmerzensgelder von mehreren hunderttausend Euro zugesprochen, etwa bei Amputationen, schweren Organverletzungen, dauerhafter Pflegebedürftigkeit oder gravierenden neurologischen Schäden.

Gerade in Verfahren nach schwersten Verkehrsunfällen ist eine spezialisierte anwaltliche Vertretung entscheidend. Umfangreiche medizinische Gutachten, schwierige Kausalitätsfragen und die langfristige Sicherung existenzieller Ansprüche verlangen Erfahrung, Durchsetzungskraft und strategisches Vorgehen. Wir vertreten Geschädigte von Polytraumata mit konsequenter Spezialisierung auf schwere Personenschäden – außergerichtlich und vor Gericht.

Bei einem Polytrauma nach einem Verkehrsunfall sind Schmerzensgelder in sehr hoher Höhe üblich, oft beginnend im fünfstelligen Bereich bis hin zu über 500.000 € in Extremfällen. Die Höhe hängt von der Schwere der Verletzungen, Dauerschäden, Operationen und der Behandlungsdauer ab.

So wurden einem 22jährigen Kläger vor dem KG Berlin 8 O 54/04 07.02.2004 folgendes zugesprochen: Schädelfraktur/Beinverletzung, Schnittwunde am Kopf, akute Lebensgefahr, Unterschenkelamputation, spätere Kniegelenksamputation, /Vor U-Bahn gestoßen. Dauerschaden auf Prothesen und Rollstuhl angewiesen. Psychische Beeinträchtigungen, Partnerschafts- und Heiratschancen vermindert/.
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Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. Januar 2004 verkündete Anerkenntnisteil- und Schlussurteil der Zivilkammer 33 des Landgerichts Berlin teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Dezember 2002 zu zahlen.
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Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger ab dem 01. Januar 2003 eine Schmerzensgeldrente von 1.500,00 Euro je Kalendervierteljahr, zahlbar vierteljährlich im Voraus, zu zahlen.
250.000,00 € sprach das OLG Frankfurt einem Verletzten zu bei Polytrauma nach Verkehrsunfall, komplette Zerreißung der linken Flanke und der Bauchdecke mit der darunter gelegenen Organ,. Dick- und Dünndarmab- bzw. ausriss, Milz und Nierenschädigungen, mehreren Operationen nur noch ein 140 cm langer Dünndarm, Milz wurde entfernt, rechte Niere nicht mehr funktionsfähig, linke Niere weist Funktionsbeeinträchtigungen auf, entstellende großräumige Narbe auf der Bauchdecke, OLG Frankfurt, Urteil vom, 09.04.2010, Aktenzeichen:13 U 128/09.