• Sichern Sie Ihre Beweise durch Sammeln Ihrer gesamten medizinischen Unterlagen, wie Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arztberichte, Fotos. Führen Sie ein Schmerztagebuch und schreiben Sie die Namen und Adressen der Zeugen auf – das ist sehr wichtig! Nur so lassen sich Verletzungen und Folgen beweisen.
  • Nehmen Sie nur Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung durch einen qualifizierten Anwalt oder Anwältin auf.
  • Sie haben mit meiner anwaltlichen Hilfe viel größere Chancen, ein höheres Schmerzensgeld zu bekommen. Daher rate ich Ihnen, sofort nach dem Unfall Kontakt zu mir aufzunehmen, um Versäumnisse und Fehler zu vermeiden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes liegt im Streitfall immer im Ermessen des Gerichts. Das heißt, die Gerichte urteilen unterschiedlich. Die einen sprechen bei einer schwierigen Fraktur des Armes 2.500,00 € zu und andere 3.000,00 € und weitere Gerichte wieder einen anderen Betrag. Das Schmerzensgeld lässt sich also nicht pauschal festlegen.

Die Spannweite reicht also von wenigen hundert Euro bis hin zu hohen sechsstelligen Beträgen in besonders schweren Fällen.

Jeder Fall ist individuell. Entscheidend ist, wie Sie persönlich in Ihrem Leben, in Ihrer Lebensqualität durch die Verletzung beeinträchtigt sind. Alter, Beruf, Dauer der Beschwerden oder Folgeschäden spielen eine sehr bedeutende Rolle

Die weit verbreiteten Schmerzensgeldtabellen, die tausende von Urteilen enthalten und die unterschiedlichsten Zahlen bei ähnlichen Verletzungen aufrufen, dienen allenfalls als grobe Orientierung. Sie sind keineswegs eine verlässliche Grundlage zur Durchsetzung Ihres Anspruches. Die Schmerzensgeldtabellen berücksichtigen auch nicht die außergerichtlichen Vergleiche, die in einer Vielzahl von Fällen mit den gegnerischen Haftpflichtversicherern geschlossen werden.

Die Tabellen zeigen, welche Beträge in der Vergangenheit für bestimmte Verletzungen zugesprochen wurden und diese sind von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Ihr Anspruch muss daher bei einem Unfall immer individuell geprüft werden. In vielen Fällen lässt sich so ein deutlich höheres Schmerzensgeld realisieren.

Hier ist es wichtig, Ihr persönliches Schicksal und Leid mit allen Facetten dem gegnerischen Haftpflichtversicherer darzustellen und eine Basis für die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes zu finden. Hier ist Einfühlungsvermögen, Erfahrung und natürlich fundiertes Wissen gefragt.

Wann verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt jedoch nicht sofort, sondern erst zum Ende des Jahres (31.12.), in dem der Schaden entstanden ist und Sie Kenntnis vom Schädiger erlangt haben. Bei schweren Verletzungen oder vorsätzlichen Taten gelten längere Fristen (bis zu 30 Jahre).

Beispiel: Ereignet sich ein Verkehrsunfall am 10. Mai 2026, beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist erst am 1. Januar 2027 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2029.

Bei schweren Personenschäden ist die Verjährung jedoch häufig deutlich komplexer. Viele gesundheitliche Folgen treten erst Jahre später auf oder verschlimmern sich mit der Zeit. Deshalb gelten in bestimmten Fällen wesentlich längere Fristen. Insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Körper oder Gesundheit können unabhängig von einer Kenntnis des Geschädigten noch bis zu 30 Jahre nach dem Schadensereignis bestehen. Gleiches gilt regelmäßig bei vorsätzlichen Schädigungen.

Hemmung der Verjährung

Von besonderer Bedeutung ist die rechtzeitige Hemmung der Verjährung. Erfolgt keine wirksame Sicherung der Ansprüche, können selbst berechtigte Forderungen dauerhaft verloren gehen. Die Verjährung kann beispielsweise durch die Erhebung einer Klage, die Einleitung bestimmter gerichtlicher Verfahren oder durch verjährungshemmende Vereinbarungen unterbrochen beziehungsweise gehemmt werden. Gerade bei schwersten Unfallfolgen ist daher eine frühzeitige anwaltliche Prüfung entscheidend, um sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche langfristig abzusichern.

Gerade bei schwersten Verletzungen wie Amputationen ist die Verjährung von Schadensersatzansprüchen von erheblicher Bedeutung. Viele gesundheitliche Folgen zeigen sich erst Jahre nach dem Unfall oder verschlechtern sich im Laufe der Zeit.

Ohne eine rechtzeitige und strategisch durchdachte Anspruchssicherung besteht das Risiko, dass berechtigte Ansprüche später nicht mehr durchgesetzt werden können.

Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig auf eine verjährungshemmende Sicherung aller materiellen und immateriellen Ansprüche zu achten. Dies betrifft insbesondere zukünftige Schäden, deren Eintritt oder Ausmaß zum Zeitpunkt der ersten Regulierung noch nicht absehbar ist. Hierzu gehören etwa spätere Folgeoperationen, Komplikationen der Prothesenversorgung, zunehmende Mobilitätseinschränkungen, psychische Folgeschäden oder eine spätere Rollstuhlabhängigkeit.

In der anwaltlichen Praxis kommt der Formulierung von Vorbehalten und Feststellungsansprüchen daher eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, zukünftige Verschlechterungen rechtlich offen zu halten und gleichzeitig einen umfassenden Schutz vor Verjährung sicherzustellen. Gerade bei existenziellen Dauerschäden darf die Regulierung nicht nur auf die aktuelle Situation beschränkt werden, sondern muss die gesamte zukünftige Entwicklung des Schadensbildes berücksichtigen.

Mein Rat: Rufen Sie mich als Betroffene(r), Angehörige(r) oder Bekannte(r) sofort nach dem Unfall an!