Ein herausragender Erfolg für meine Mandantin und ein bedeutender Meilenstein in meiner Kanzlei: Nach einem langjährigen und intensiven Rechtsstreit konnte ich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil über eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde mit anschließender Revision erstreiten.

Verfahren dieser Art beim BGH gelten in der Zivilprozessordnung (ZPO) als die absolute „Königsdisziplin“. Angesichts der statistisch sehr niedrigen Erfolgsquoten bei Nichtzulassungsbeschwerden zeigt dieser Fall, dass sich kompromisslose juristische Hartnäckigkeit und spezialisierte Expertise auch in der höchsten Instanz auszahlen.

Der Sachverhalt: Wenn der eigene Anwalt Fehler macht

Der Fall berührt eine menschliche Tragödie und ein schweres juristisches Versäumnis: Meine Mandantin erlitt im Alter von nur 14 Jahren einen schweren, fremdverschuldeten Verkehrsunfall und ist seither querschnittsgelähmt. Zu diesem Schicksalsschlag kam ein existenzbedrohlicher juristischer Rückschlag: Der ursprünglich mit der Schadensregulierung betraute Rechtsanwalt verletzte seine anwaltlichen Pflichten massiv.

Durch Fehler im Rahmen der Anwaltshaftung (Anwaltsregress) wurden elementare und lebensnotwendige Ansprüche der Mandantin – nämlich der Pflegeschaden und somit der Anspruch auf vermehrte Bedürfnisse (Pflege- und Umbaukosten) – akut gefährdet.

Der Weg in die höchste Instanz: Die Nichtzulassungs­beschwerde

Nachdem das zuständige Oberlandesgericht (OLG) die Revision in der Vorinstanz nicht zugelassen hatte, schien der Rechtsweg für die Geschädigte ausgeschöpft. Die Hürden für eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH sind gesetzlich extrem hoch. Es muss detailliert dargelegt werden, dass die Rechtssache entweder grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts beziehungsweise die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung erfordert oder das Berufungsgericht das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) fundamental verletzt hat.

Mir gelang es, die gravierenden Rechtsfehler der Vorinstanz lückenlos aufzuarbeiten und den BGH von der Revisionswürdigkeit des Falles zu überzeugen. Der Bundesgerichtshof folgte meiner Begründung vollumfänglich, ließ die Revision zu und hob das vorherige Urteil auf.

Fazit für die Praxis

Dieser seltene Erfolg sichert meiner Mandantin nicht nur die Chance auf die wirtschaftliche Absicherung, die ihr nach dem Unfall zusteht, sondern unterstreicht auch die Bedeutung einer präzisen und spezialisierten Mandatsführung im Haftungs- und Regressrecht. Wenn Vorinstanzen fehlerhaft entscheiden, darf der Weg zum BGH nicht gescheut werden.

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