Mehrbedarfskosten nach einem Unfall

Nach einem schweren Unfall entstehen häufig weitere zusätzliche Kosten, die ohne das Schadensereignis nicht angefallen wären. Juristisch spricht man hierbei von sogenannten „vermehrten Bedürfnissen“ oder Mehrbedarfskosten.

Um für Sie als Laien und dauerhaft geschädigtes Opfer herauszufinden, was genau vermehrte Bedürfnisse sind, eignet sich die Testfrage, was Ihnen an Mehrkosten durch die unfallbedingt veränderte Lebenssituation entstanden sind. Nur die Mehrkosten zählen. Alles andere sind Ausgaben, die auch ein Gesunder für sich ausgibt (sogenannte „Sowieso-Kosten“).

Gemeint sind alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die erforderlich werden, um gesundheitliche Einschränkungen auszugleichen und den Alltag weiterhin bewältigen zu können.

Welche Kosten können erstattet werden?

Erstattungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die unmittelbar aufgrund der Verletzungsfolgen entstehen.

Unfallbedingte Mehrausgaben, die in der Schadensregulierung berücksichtigt werden können:

  • Arbeitstisch (höhenverstellbar) und passender Stuhl
  • Arzneikosten (z. B. Pflege- und Schmerzmittel)
  • Aufzug
  • Automatikgetriebe
  • Badezimmerumrüstungskosten
  • Begleitperson
  • Behindertenwerkstatt
  • Benzinkosten (erhöhte) durch Umrüstung auf Automatikgetriebe
  • Berufliche Rehabilitation
  • Besuchskosten
  • Betreuungsaufwand
  • Bett
  • Blindenhund
  • Bodenbelege (rutschfeste)
  • Brillen
  • Computer (als Hilfsmittel, z. B. zum Schreiben)
  • Diät
  • Eigenleistungen (vereitelte) bei Bauvorhaben
  • Fahrrad mit drei Rädern
  • Fitnesscenterkosten
  • Gehhilfen
  • Haushaltshilfe
  • Heimunterbringung
  • Heizkosten (erhöhte), z. B. bei Brandverletzungen
  • Heizung in der Garage
  • Hilfskraft für Gartenarbeit
  • Hörgeräte
  • Kleidermehrverschleiß
  • Kommunikationshilfe
  • Körperpflegemittel
  • Kraftfahrzeugkosten
  • Krankengymnastische Übungen
  • Kur
  • Massagekosten
  • Mehrverbrauch (Heizung, Wasser, Strom)
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Nebenkosten (erhöhte)
  • Pflege (Mehraufwand)
  • Physiotherapie
  • Privatunterricht
  • Prothesen
  • Rollstühle, Sonderzubehör und rollstuhlgerechte Spezialkleidung
  • Schuhwerk (orthopädisches)
  • Schwimmbad
  • Stärkungsmittel
  • Steuerberatungskosten
  • Stützkorsett
  • Stützstrümpfe
  • Treppenlift
  • Umbau/Neuanschaffung einer Küche (bei benötigten Arbeitshöhen außerhalb der Norm)
  • Umbau/Neubau eines behindertengerechten Hauses oder einer Wohnung
  • Umzugskosten
  • Verkehrsmittel (öffentliche)
  • Versicherungsprämien (erhöhte)
  • Wäschetrockner

Wohnraumanpassung und Umbaukosten

Gerade bei schweren Personenschäden reicht der bisherige Wohnraum häufig nicht mehr aus – etwa bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder Rollstuhlnutzung. In solchen Fällen können Kosten für barrierefreie Umbauten oder Wohnraumanpassungen erstattungsfähig sein.

Da die Rechtsprechung in diesem Bereich komplex und teilweise uneinheitlich ist, empfiehlt sich frühzeitig eine spezialisierte anwaltliche Begleitung. Ich arbeite hierbei mit erfahrenen Fachplanern und Spezialisten zusammen, um individuelle Lösungen rechtlich und praktisch optimal umzusetzen.

Nachweise sind entscheidend

Damit Mehrbedarfskosten erfolgreich gegenüber Versicherungen geltend gemacht werden können, müssen diese nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wichtig ist daher:

  • Rechnungen und Quittungen aufbewahren
  • Fahrten und Termine dokumentieren
  • Unterstützung durch Familie oder Freunde festhalten
  • Umfang und Zeitpunkt der Hilfeleistungen notieren

Auch unentgeltliche Hilfeleistungen – etwa Begleitungen zu Arztterminen oder Unterstützung im Haushalt – können im Rahmen der Schadensregulierung berücksichtigt werden.

Mein Rat

Ich empfehle meinen Mandanten, sämtliche unfallbedingten Unterstützungshandlungen zeitnah zu dokumentieren – beispielsweise in einem Kalender oder einer digitalen Notiz. Gerade bei länger andauernden Regulierungsverfahren gehen wichtige Details sonst schnell verloren.

Ich unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche vollständig zu erfassen, rechtlich einzuordnen und konsequent gegenüber Versicherern durchzusetzen.