Nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf umfassenden Schadensersatz – dazu gehören auch Pflegeschäden, wenn Sie durch den Unfall auf Hilfe angewiesen sind.

Diese Schadensposition ist sehr komplex und erfordert einen hohen Einsatz. Ich begleite Sie vor Ort, in Ihrem Zuhause, um mithilfe einer oder eines Sachverständigen den Pflegebedarf festzustellen und hole das Bestmögliche für Sie bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung raus.

Dazu gehört der

Ersatz von Pflegekosten

Wenn Sie nach dem Unfall Hilfe brauchen (z. B. beim Waschen, Anziehen, Nahrungsaufnahme etc.) ist das möglich durch eine:

  • Professionelle Pflege (Pflegedienst) → volle Kostenübernahme

oder

  • Durch die Pflege von Angehörigen →  das ist ebenfalls ersatzfähig und wird finanziell bewertet, auch wenn die Angehörigen unentgeltlich Hilfe leisten!
Das ist sehr wichtig: Auch familiäre Hilfe zählt rechtlich als sogenannter fiktiver Pflegeaufwand und wird oft falsch berechnet oder gar nicht erkannt! Den Familien stehen dadurch oft je nach Behinderungsgrad zwischen 4.000,00 € – 30.000,00 € im Monat zu.

Der Begriff „fiktiver Pflegebedarf durch Angehörige“ taucht vor allem im deutschen Sozial- und Schadensrecht auf (z. B. bei Pflegegeld, Unfallentschädigung oder Regressfällen). Gemeint ist: Man berechnet, welchen Wert die Pflege hätte, wenn sie nicht von Angehörigen unentgeltlich erbracht würde, sondern von einem professionellen Dienst. Allerdings können nicht die Stundensätze einer professionellen Pflegekraft herangezogen werden. Die Stundensätze variieren und hängen auch von dem Verhandlungsergebnis mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer ab.

Der Pflegeaufwand muss ermittelt werden:

  • Wie viele Stunden pro Tag/Woche wird gepflegt?
  • Welche Tätigkeiten werden übernommen (Grundpflege, Haushalt, Betreuung)?

Oft wird das anhand von:

  • Pflegegrad (nach SGB XI)
  • Gutachten vom Medizinischen Dienst (MD) oder individuell beauftragten Sachverständigen bestimmt, die allerdings der gegnerische Versicherer zahlen muss.

Die Zeitwerte müssen festgelegt werden:

Für jede Tätigkeit gibt es typische Zeitansätze, z. B.:

  • Körperpflege: X Minuten
  • Ernährung: Y Minuten
  • Mobilität: Z Minuten

Diese werden summiert → ergibt den täglichen/wöchentlichen Pflegeaufwand.

Die Pflegezeit (Stunden) wird mit dem Stundensatz multipliziert = fiktive Pflegekosten

Das ist der fiktive Wert der Angehörigenpflege.