Hat ein anderer den Unfall schuldhaft verursacht, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls.
Die Durchsetzung des Verdienstausfalls gegenüber der Versicherung ist oft komplex – insbesondere, wenn es um selbstständige Tätigkeiten oder unregelmäßige Einkünfte geht. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche vollständig und rechtssicher geltend zu machen, damit Sie keinen finanziellen Nachteil erleiden, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.
Was bedeutet Verdienstausfallschaden?
Der Verdienstausfallschaden umfasst den Einkommensverlust, der entsteht, weil Sie infolge des Unfalls vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler sind – entscheidend ist, dass Ihnen durch die Unfallfolgen tatsächlich ein finanzieller Nachteil entstanden ist.
Was ersetzt die gegnerische Versicherung?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss den entgangenen Verdienst vollständig ersetzen, einschließlich:
- Lohnausfall bei Arbeitnehmern (nachgewiesen durch Verdienstabrechnungen oder Arbeitgeberbescheinigung)
- Gewinnausfall bei Selbstständigen (z. B. durch betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerunterlagen oder Auftragsrückgänge)
- Fortlaufende Betriebskosten, wenn das Geschäft durch den Unfall stillsteht oder eingeschränkt ist
- Sozialleistungen, die nur vorübergehend gezahlt wurden und Ihr Einkommen nicht vollständig abdecken. Es geht hier um Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kurzarbeitergeld usw.), die nur für eine begrenzte Zeit gezahlt werden und die nicht ausgereicht haben, um den gesamten Lebensunterhalt zu decken.
Wie wird der Schaden berechnet?
Die Berechnung richtet sich nach den konkreten Einkommensverhältnissen vor dem Unfall. Bei Angestellten erfolgt sie meist auf Basis der letzten Gehaltsabrechnungen. Selbstständige müssen in der Regel durch nachvollziehbare Unterlagen – Steuerbescheide, Buchhaltungszahlen oder Gutachten – belegen, welcher Gewinn ohne den Unfall zu erwarten gewesen wäre.
Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Verdienstausfall eines schwerverletzten Kindes?
Auch bei einem Kind relevant:
- Die Versicherung muss den später entgehenden Verdienst ersetzen
- Grundlage ist eine Prognose: Welche Ausbildung/Karriere wäre wahrscheinlich gewesen?
Das kann sich über Jahrzehnte summieren.
Die Prognose des späteren Einkommens ist einer der schwierigsten Punkte – gerade bei Kindern. Es geht nicht um Spekulation, sondern um eine „wahrscheinliche Entwicklung“, die ein Gericht möglichst realistisch abschätzt. Grundlage sind § 252 BGB (entgangener Gewinn) und die Rechtsprechung, z. B. vom Bundesgerichtshof.
Wie wird die „Karriere-Prognose“ gemacht?
Das Gericht schaut sich viele Anhaltspunkte an und bildet daraus ein Gesamtbild:
- Persönliche Faktoren des Kindes
- Schulnoten, Begabungen
- Verhalten, Interessen
- ggf. frühe schulische Einschätzungen (Lehrerberichte)
- Familiärer Hintergrund
- Bildungsstand der Eltern
- berufliche Situation der Eltern
- Lebensverhältnisse
- Statistische Durchschnittswerte
Wenn wenig Konkretes vorliegt (z. B. bei sehr kleinen Kindern), wird oft mit Durchschnittswerten gearbeitet:
- Durchschnittseinkommen nach Bildungsabschluss
- typische Erwerbsbiografien
- Vergleichsfälle / Geschwister
- Entwicklung von älteren Geschwistern kann ein Hinweis sein
- ähnliche Lebensläufe im Umfeld
Beispiel: Haben beide Eltern studiert, steigt statistisch die Wahrscheinlichkeit, dass auch das Kind studiert hätte.